Bava Batra 337

Kapitel 337

א רבן שמעון בן גמליאל אומר אף שטרי מקח וממכר אין כותבין וכן היה רבן שמעון בן גמליאל אומר הנותן מתנה לחברו והחזיר לו את השטר חזרה מתנתו וחכמים אומרים מתנתו קיימת
1 R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, auch Kauf- und Verkaufsurkunden schreibe man nicht. Ebenso sagte R. Šimo͑n b. Gamliél, wenn jemand einem ein Geschenk gegeben hat und dieser ihm die Urkunde zurückgibt, sei die Schenkung aufgehoben; die Weisen sagen, die Schenkung bleibe bestehen.
ב אמר מר חוץ מאחריות שבו מאי טעמא
2 Der Meister sagte: Mit Ausnahme der Haftungsklausel. Aus welchem Grunde?
ג א"ר ספרא לפי שאין כותבין שני שטרות על שדה אחת דלמא אזיל בעל חוב טריף ליה להאי ואזיל האי ומפיק חד וטריף לקוחות ואמר ליה לבעל חוב שוף לי דאיקום בה והדר תא טירפן ומפיק אחרינא והדר אזיל טריף לקוחות אחריני
3 R. Saphra erwiderte: Weil man nicht zwei Verkaufsscheine über ein Feld schreibe, denn wenn ein Gläubiger es diesem abnimmt, könnte dieser einen Schein hervorholen, anderen Käufern [Grundstücke] abnehmen und zum Gläubiger sagen: warte bis es in meinen Besitz übergegangen ist, sodann komm und nimm mir auch dieses ab, und alsdann gehen und wiederum anderen Käufern [Grundstücke] abnehmen. —
ד וכיון דקרעניה לשטרא דמלוה במאי הדר טריף לה
4 Womit kann der Gläubiger, wenn sein Schein zerrissen worden ist, wiederum einfordern!?
ה וכי תימא דלא קרעניה והא אמר רב נחמן כל טירפא דלא כתיב ביה קרעניה לשטרא דמלוה לאו טירפא הוא וכל אדרכתא דלא כתיב בה קרעניה לטירפא לאו אדרכתא הוא וכל שומא דלא כתיב ביה קרעניה לאדרכתא לאו שומא היא
5 Wolltest du sagen, wenn man ihn nicht zerrissen hat, so sagte ja R. Naḥman, eine Einweisungsurkunde, in der es nicht heißt: wir haben den Schuldschein des Gläubigers zerrissen, sei keine [gültige] Einweisungsurkunde, und eine Vollstreckungsurkunde, in der es nicht heißt: wir haben den Schuldschein des Gläubigers zerrissen, sei keine [gültige] Vollstreckungsurkunde, und eine Schätzungsurkunde, in der es nicht heißt: wir haben die Vollstreckungsurkunde zerrissen, sei keine [gültige] Schätzungsurkunde. —
ו לא צריכא דקאתי מכח אבהתיה
6 In dem Falle, wenn er als Rechtsnachfolger seines Vaters kommt.
ז אמר ליה רב אחא מדפתי לרבינא ולמה ליה למימר ליה לבעל חוב שוף לי בהאי ארעא ואיקום בה תיפוק ליה דכיון דנקיט תרי שטרי טריף והדר טריף
7 R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Wozu braucht er zum Gläubiger zu sagen, er solle warten, bis das Grundstück in seinen Besitz übergegangen ist, es sollte doch schon der Umstand maßgebend sein, daß er, wenn er zwei Scheine besitzt, einmal wegnehmen und wiederum wegnehmen kann!? —
ח אם כן נפישי עליה בעלי דינין
8 Er hat dann viele Prozeßgegner. —
ט ולכתוב להאי שטרא מעליא ולכתוב תברא למוכר כל שטרי דיפקון על ארעא דא פסולין לבר מן דיפוק בזמנא דא
9 Sollte man doch diesem einen richtigen Schein schreiben und dem Verkäufer folgende Quittung geben: jeder Schein, der wegen dieses Grundstückes präsentiert wird, ist ungültig, mit Ausnahme des von diesem Datum stammenden!?
י אמרוה רבנן קמיה דרב פפא ואמרי לה קמיה דרב אשי זאת אומרת אין כותבין שובר
10 Die Jünger trugen dies R. Papa vor, manche sagen, R. Aši, [und sagten:] dies besagt eben, daß man keine Quittung schreibe.